Kosten

Kanzleigebäude

Ihre Kosten für die Einschaltung der Kanzlei richten sich grundsätzlich nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit für Sie.

Wenn keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, richten sich die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und in arbeits- und zivilrechtlichen Angelegenheiten nach dem gesetzlichen Gegenstandswert.

Wir vereinbaren mit Ihnen auf Wunsch gerne eine Vergütung nach Pauschale oder nach Zeitaufwand.

Für die regelmäßige Beratung von Unternehmen ist es üblich, eine Vergütung nach Zeitaufwand zu vereinbaren.

Wir besprechen mit Ihnen gerne die für Sie sinnvollste Variante. Für ein erstes Beratungsgespräch mit Arbeitnehmern sieht das Gesetz eine Gebühr von maximal € 190,00 vor zzgl. ggf. einer Auslagenpauschale und MWSt.